Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer
Hintergrund
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Dorferneuerung bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Die Gelder sollen eingesetzt werden, um die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen.
Die Abwicklung läuft über das für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständige Amt für Ländliche Entwicklung, deren zuständige Stellen von Anfang an die Planungen involviert werden sollten.
Wer und was kann gefördert werden?
- Die Förderung richtet sich an private Antragsteller, eine kommunale Beteiligung ist nicht erlaubt.
- Bestehende oder neue Kleinstuntenternehmen der Grundversorgung (< 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Euro Jahresumsatz)
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen, die Förderung kann
höchstens 200.000 Euro betragen. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Gebieten der Städtebauförderung sowie in Gewerbegebieten.
Die beiden förderfähigen Gruppen sind:
1) Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs:
- Güter werden täglich bis wöchentlich nachgefragt (z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder
Pflegedienstleistungen). - Gefördert werden können Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der
Grundversorgung dienen, z.B. langlebige Wirtschaftsgüter wie bauliche Investitionen, Inneneinrichtungen,
Maschinen etc.). Nicht förderfähig sind u.a. Bürogeräte, Ersatzinvestitionen, … - Förderung von bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorhaben die gleichzeitig zur
Innenentwicklung der Ortschaft beitragen sogar bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
2) Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen (aber dringlich vor Ort zu erbringenden) Bedarfs:
- Hierunter fallen Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (z. B.
Floristik, Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (z. B. Fachgeschäfte,
Buchhandlung). - Gefördert werden können bauliche Investitionen
- Fördervoraussetzung: sie müssen zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen
- Förderung von bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
An wen kann ich mich wenden?
In der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber ist uns sehr daran gelegen, Kleinstunternehmer zu unterstützen, die in ihr Unternehmen investieren wollen und so zur Stärkung der Grundversorgung der Kommunen und der Entwicklung der Innenorte beitragen. Das Team der Umsetzungsbegleitung unterstützt Sie daher gerne bei der Planung, steht jederzeit für Fragen bereit und hilft Ihnen, bei der Beantragung der Fördermittel beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.
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