Allgemeine Informationen

Das Förderprogramm „Regionalbudget“

Die Lenkungsgruppe der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber hat  beschlossen, das Förderprogramm „Regionalbudget“ auch im Jahr 2023 zu beantragen und umzusetzen. Damit stehen der ILE-Region 2023 erneut Mittel in Höhe von maximal 100.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung. Diese speisen sich aus Bund-Landes-Mitteln (90.000 €) und Eigenmitteln der Kommunen (10.000 €).

Die operative Umsetzung des Regionalbudgets übernimmt erneut die Umsetzungsbegleitung der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber im Auftrag der verantwortlichen Stelle. Die Umsetzungsbegleitung ist damit der zentrale Ansprechpartner für alle Antragsteller – sowohl bei der Antragstellung als auch bei der späteren Umsetzung und Abrechnung der Projekte.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Kleinprojekt, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Zentrale Voraussetzungen für die Förderung der Projekte ist, dass sie

  • innerhalb des Gebietes der ILE-Region ob der Tauber umgesetzt werden und mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde. Projekte in städtebaulichen Sanierungsgebieten (z.B. Altstadt Rothenburg) sind von der Förderung ausgeschlossen, außerhalb des Sanierungsgebiets im gleichen Ortsteil ist eine Förderung zulässig.
  • zur Zielerreichung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) beitragen und sich mindestens einem der Handlungsfelder des ILEKs zuordnen lassen, diese sind: „Arbeit“, „Wohnen“, „Daseinsvorsorge“, „Tourismus und Erholung“, „Landnutzung und Energie“, „Orte und Landschaft“, „Kooperation“
  • bis zum 20. September des jeweiligen Jahres vollständig umgesetzt und abgerechnet werden können.
  • geeignet sind die Zweckbindungsfrist der Fördermittel zu überdauern.

Nicht förderfähig sind

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • der Landankauf sowie der Kauf von Tieren,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (bis max. 9 Beschäftigte UND max. 2 Mio. € Umsatz/Jahr oder bis max. 2 Mio. € Bilanzsumme/Jahr),
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • laufender Betrieb,
  • Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen
  • Kommunale Pflichtaufgaben

Wie viel Geld gibt es?

  • Die Kleinprojekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 80% der Nettokosten bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro.
  • Die Projektsumme darf maximal 20.000 Euro (netto) betragen, die minimale Projektsumme muss bei 625 Euro (netto) liegen. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.

Wer kann sich bewerben?

  • Praktisch jeder: Die Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kirchen, Landwirten oder Kommunen (also juristischen Personen des öffentlichen Rechts und natürlichen Personen und Personengesellschaften) eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen.

Fristen

Für Projekte, die durch das Regionalbudget gefördert werden, gilt das Jährlichkeitsprinzip, das bedeutet:

  • Jedes Projekt muss im gleichen Jahr, in dem es bewilligt wurde, umgesetzt werden.
  • Projekte aus dem Regionalbudget müssen daher von den Antragstellern bis zum 20. September vollständig umgesetzt sein. Das bedeutet, dass bis dahin alle zur Umsetzung des Projektes notwendigen Schritte erfolgt sind und alle Rechnungen (z.B. von Handwerkern, Dienstleistern oder zur Anschaffung von Gütern) vollständig bezahlt wurden.
  • Die Projektabrechnung gegenüber der der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber muss bis zum 01. Oktober des jeweiligen Jahres erfolgt sein. Hierfür sind ein Durchführungsnachweis, Rechnungskopien inkl. Zahlungsnachweisen und Fotos des umgesetzten Projektes einzureichen.
  • Die ILE-Region Rothenburg ob der Tauber hat die eingereichten Abrechnungsunterlagen zu prüfen und aufzubereiten und an das Amt für Ländliche Entwicklung bis spätestens zum 31. Oktober weiterzuleiten und veranlasst damit die Auszahlung der Fördermittel zur Weiterleitung an die Antragsteller.
  • Bei Nichteinhaltung dieser bindenden Fristen erlischt die Projektförderung.
  • Die Antragsteller bekommen voraussichtlich zum jeweiligen Jahresende die Förderung ausbezahlt.

Wie funktioniert es?

  • Die ILE-Region Rothenburg ob der Tauber startet jeweils bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres einen Aufruf mit einer festgelegten Zeitspanne. Projektanträge können in diesem Zeitraum bei der Umsetzungsbegleitung (s. Kontakt) digital per E-Mail eingereicht werden.
  • Folgende Unterlagen sind mit der Antragstellung einzureichen:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Förderanfrage)
    • Nachweise zur Plausibilisierung der Projektkosten (z.B. durch ein Angebot je Kostenstelle) und ggf. weitere zur Prüfung der Förderanfrage erforderliche Unterlagen, wie beispielsweise Baupläne, Baugenehmigung, De-minimis-Erklärung etc.
  • Die Projekte werden durch ein fünfköpfiges Auswahlgremium anhand von Projektauswahlkriterien ausgewählt. Die Auswahlkriterien können dem Förderaufruf des jeweiligen Jahres entnommen werden.
  • Die ausgewählten Projektträger schließen mit der verantwortlichen Stelle der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die Abwicklung der Förderung regelt. Wichtig: Es darf erst dann mit der Projektumsetzung begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt oder die Anschaffung getätigt werden), wenn ein Vertrag zwischen dem Antragsteller und der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber abgeschlossen wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die ausgewählten Projektträger setzen danach ihre Projekte um. Diese müssen bis zum 20. September des jeweiligen Jahres vollständig umgesetzt, abgerechnet und bezahlt werden. Der Durchführungsnachweis inkl. aller Anlagen ist bis spätestens 01. Oktober des selben Jahres bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen.
  • Danach prüft die Umsetzungsbegleitung die korrekte Umsetzung der Projekte. Der Durchführungsnachweis wird geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung aller Unterlagen durch das ALE der Zuschuss ausbezahlt.
  • Die im Vertrag genannten Zweckbindungsfristen sind vom Antragsteller zu beachten und einzuhalten.
  • Das Antragsformular und alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie → hier auf unserer Internetseite.

Allgemeine Informationen zum Regionalbudget

Das Regionalbudget bezieht sich auf die Inhalte des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) und speist sich aus der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Es ist mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern ausgestattet und steht für Kleinprojekte bis maximal 20.000 € (netto) Projektkosten zur Verfügung.

Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget in ILE-Region in Bayern (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 FinR-LE) eingeführt. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Mit dem Regionalbudget können im Rahmen der GAK-Förderung Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines ILEK dienen. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (de-minimis-Beihilfe) zu beachten.

Weitere Informationen können Sie dem Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entnehmen: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php

Kontakt

Verantwortliche Stelle:
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Beratung und Antragstellung über:
Umsetzungsbegleitung ILE-Region ROTHENBURG ob der Tauber

Hannes Bürckmann & Melanie Darger
Tel.: 07936 / 99 05 20
Mobil: 0157 / 87315152

buerckmann@neulandplus.de
darger@neulandplus.de

Weiterführende Informationen

Förderphase 2023

Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten