Betreibermodelle

Ärzte- und Gesundheitsgenossenschaften

Eine genossenschaftliche Zusammenarbeit kann den Problemen, denen (niedergelassene) Ärzte aktuell gegenüberstehen, entgegenwirken und trägt sowohl zu einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als auch der Einkommenssituation der Ärzte bei. Durch den Zusammenschluss in einer eingetragenen Genossenschaft (eG) können sachlich-materielle, soziale und politische Abhängigkeiten und ökonomische Problemlagen mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs überwunden werden. Teure Investitionen können gemeinsam geschultert, die Auslastung der Geräte verbessert und die Amortisation der Anschaffungsinvestitionen beschleunigt werden. Die Arbeitsbedingungen werden verbessert, da kollegiale Beratung und gemeinsame Vertretung ebenso möglich sind wie eine stärkere fachliche Spezialisierung der Kooperationsbeteiligten. Neben Einkommensverbesserungen stellt auch die Sicherung des Praxiswertes einen wichtigen Beweggrund für eine Zusammenarbeit dar. Einzelpraxen werden in Zukunft eine negative Wertentwicklung hinnehmen müssen – mittels Kooperation können dagegen dauerhaft neue werthaltige Strukturen geschaffen werden. Öffentliche Hand und Krankenkassen werden durch eine effizientere kooperative Herangehensweise entlastet, sodass der Kostendruck langfristig gesenkt werden kann. Auch der Gesetzgeber hat die Vorteilhaftigkeit kollektiven Handelns erkannt und in den letzten Jahren zusätzliche richtungsweisende Anreize und Wege geschaffen und rechtliche Hürden abgebaut.

Im regionalen Kontext bietet die eG insbesondere Ärztehäusern und Praxisgemeinschaften sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ein äußerst attraktives Rechtskleid. Definitionsgemäß sind MVZ fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen sich Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte betätigen. Die interdisziplinäre Ausrichtung soll eine ganzheitliche Versorgung der Patienten „aus einer Hand“ garantieren. Eine fachübergreifende Ausrichtung des MVZ wird als gegeben erachtet, wenn Ärzte mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen zusammenwirken. Darüber hinaus ist die Organisation sogenannter „Kopfzentren“ – in denen sowohl Ärzte als auch Zahnärzte beschäftigt werden – seit dem Jahr 2007 gestattet. Zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren berechtigt sind ausschließlich Leistungserbringer, die an der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten kraft Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag teilnehmen dürfen. Neben Vertragsärzten und -zahnärzten sowie Kliniken kommen als Initiatoren insbesondere Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheker sowie Unternehmen der häuslichen Krankenpflege in Frage. MVZ bedürfen der Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, um als Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung auftreten zu können. Vertragsärzte entscheiden sich als Träger eines MVZ häufig vorschnell für die Organisationsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, obwohl die eingetragene Genossenschaft eine besser geeignete Alternative ist.

Doch nicht nur unter dem Dach eines MVZ bietet sich eine Zusammenarbeit an. Auch ein regionales Praxisnetz ermöglicht Chancen, die Ärzte nutzen sollten, wobei sich die Organisation als „Praxisnetz-eG“ für eine erfolgreiche Zusammenarbeit anbietet. Die Kooperation innerhalb eines Praxisnetzes ist als etwas loser zu charakterisieren, denn die Praxen der beteiligten Mitgliedsärzte bleiben hierbei an ihrem Praxissitz bestehen.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden sich in der  → Gründerfibel Ärztegenossenschaften des Deutschen Genossenschaften- und Raiffeisenverbandes (DGRV).

Beispiel aus Bayern: Hersbrucker Ärztegenossenschaft eG

Im Juli 2009 haben sich die Ärzte der Hersbrucker Region in einer Genossenschaft zusammengeschlossen. Die Aufgabe der Genossenschaft ist die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages der Ärztlichen Versorgung unter dem Mandat der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Sie organisiert Notdienste außerhalb der Dienstzeiten, eine ärztliche 24-Stunden-Versorgung und einen ärztlichen Hausbesuchsdienst für häusliche Versorgung: In Kooperation mit dem Krankenhaus Hersbruck wurde eine Bereitschaftspraxis eingerichtet, die mittwochs sowie an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden anbietet. Ein doppelt besetzter ärztlicher Hausbesuchsdienst ist für die häusliche Versorgung zuständig. So können im Altlandkreis Hersbruck circa 36.000 Menschen außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen medizinisch versorgt werden. Durch den Zusammenschluss kam es zu einer deutlichen Entlastung der niedergelassenen Ärzte, da sechs Dienstbereiche zu einem Versorgungsgebiet zusammengelegt wurden und sich so die Zahl der Nachtdienste für den einzelnen reduzierte.

Eine weitere Aufgabe der Genossenschaft ist die Fortbildung der Allgemeinärzte unabhängig von der Pharmaindustrie. Vier bis sechs Mal im Jahr finden im Konferenzraum des Krankenhauses Hersbruck Weiterbildungen durch Spezialisten zu aktuellen medizinischen Themen statt. Die Genossenschaft plant weitere Projekte, um die medizinische Versorgung zu verbessern bzw. in einer Zukunft mit Ärztemangel und wirtschaftlicher Unsicherheit für die niedergelassenen Ärzte die medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen.

Homepage: www.hebaeg.de

Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Medicus eG

Das Ziel der Medicus eG ist es, die ärztliche Versorgung auch weiter dauerhaft in der Verantwortung der im ambulanten Bereich des Gesundheitswesens tätigen Ärztinnen und Ärzte zu belassen, auch wenn für das Organisationsmodell der freiberuflichen Einzelpraxis nicht mehr genügend Mediziner gewonnen werden können. Als deutschlandweit zweite Ärztegenossenschaft hat die Medicus eG eine Zulassung als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums erhalten. Ziel des aktuell im Aufbau befindlichen MVZ ist es, eine ergänzende Versorgungsform für Ärzte zu schaffen, die für eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewonnen werden können, oder die eigentlich altersbedingt nicht weiter in ihrer Praxis im vollen Umfang tätig werden wollen. Teil des Konzepts ist, dass sich die Mediziner auf die Ausübung ihres Berufes in der Patientenversorgung konzentrieren können, von allen administrativen Aufgaben entlastet wer-den und ihnen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft offensteht.

Homepage: www.medicus-eg.de

Kommunen als Träger

Obwohl Kassenärztliche Vereinigungen, Bund und Länder daran arbeiten, Niederlassungen auf dem Land attraktiver zu machen, suchen immer mehr Kommunen und Landkreise eigenen Lösungen mit denen sie vielerorts beispiellose Erfolge erzielen.

Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Gesundheitszentrum im Einrich (AöR)

Das MVZ Einrich ist ein einzigartiges Modell im Rhein-Lahn-Kreis, das ganz nach dem Motto „Not macht erfinderisch“ entstand. Auf Grund der drohenden Schließung zweier Arztpraxen in der Kommune Katzenelnbogen und fehlender Nachfolger, war die Verbandsgemeinde zum Handeln gezwungen um einen drohenden Ärztemangel abzuwenden.

Unter Federführung des Bürgermeisters wurde in Kooperation mit den beiden Ärzten eine Strukturanalyse durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass eine Zusammenführung der Praxen in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) am geeignetsten sei, da eine Neubesetzung zweier Einzelpraxen unwahrscheinlich und flexible Arbeitszeitmodelle nötig waren, um junge Ärztinnen oder Ärzte zu gewinnen. Der Wert der Praxen wurde durch einen Gesundheitsökonomen ermittelt und die betriebswirtschaftliche Machbarkeit durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt. Zunächst ließ sich jedoch kein geeigneter Träger finden, woraufhin die Kommune die Trägerschaft selbst übernahm, wofür die Entscheidung in Abstimmung mit den Ortsgemeinden Ende 2015 gefällt wurde. Am 1. April 2016 öffnete das MVZ.

Die Vorfinanzierung der Planung und Analysen übernahm die Verbandsgemeinde, diese Ausgaben werden als Gründungskosten in die Anstalt des öffentlichen Rechts eingeführt und sollen sich im Laufe der Jahre amortisieren. Die Ärztinnen und Ärzte beziehen ein Festgehalt und werden darüber hinaus an potenziellen Gewinnen des MVZ beteiligt. Die Lösung ist bislang einmalig in Rheinland-Pfalz.

Homepage: www.mvz-einrich.de

Weitere Informationen finden sich → hier.

Beispiel aus Bayern: Gesundheitsbahnhof Harsdorf

Im Jahr 2014 eröffnete in der Gemeinde Harsdorf im Landkreis Kulmbach ein „Gesundheitsbahnhof“. Die etwas mehr als tausend Einwohner zählende Gemeinde hat der Deutschen Bahn das alte Bahnhofsgebäude abgekauft, um dort eine Arztpraxis einzurichten. Die Hälfte der Kosten hat die Gemeinde finanziert, von der Regierung von Oberfranken gab es Städtebauförderung. Der Gebäude-Denkmalschutz habe zudem Zuschüsse von Oberfranken-Stiftung, Bayer-ischer Landesstiftung, Landkreis Kulmbach und dem Amt für Denkmalschutz ermöglicht. Insgesamt wurde eine Million Euro investiert.

In der Praxis ist seit 2014 ein praktischer Internist und Eisenbahn-Fan tätig. Er zog eigens für das Bahnhofs-Vorhaben aus Kulmbach wieder aufs Land. Inzwischen haben einige Medizinstudierende vor Ort famuliert. Seit November hat der Arzt die Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin über 24 Monate, bald könnten Assistenzärzte in der Praxis mitarbeiten. Im Gebäude gibt es zudem eine Physiotherapie-Praxis und zwei barrierefreie Wohnungen.

Homepage: www.gesundheitsbahnhof-harsdorf.de

Beispiel aus Schleswig-Holstein: Ärztezentrum Büsum gGmbH

Das Ärztezentrum Büsum ist die erste Gemeindepraxis Deutschlands. Durch sie gelang die Sicherung der Nachfolge der Hausärzte und damit der medizinischen Versorgung in der Gemeinde. Denn in Büsum praktizierten bis 2014 fünf niedergelassene Hausärzte in Einzelpraxen mit einem Altersdurchschnitt von 64 Jahren und ohne die Möglichkeit Nachfolger zu finden.

In gemeinsamen Gesprächen mit den Westküstenkliniken und der KV wurde die Idee eines Ärztezentrums in kommunaler Trägerschaft entwickelt. Die politischen Akteure zeigten hierfür Bereitschaft und bis 2014 wurde ein Projektausschuss gebildet, ein Businessplan erstellt, die Immobilie, in der vorher die fünf Hausärzte niedergelassen waren, durch die Gemeinde gekauft, und im April 2014 die gGmbH gegründet. Die Gemeinde ist somit Trägerin des Ärztezentrums, Betreiber ist die Ärztegenossenschaft Nord eG, die auch die Geschäftsführung übernahm. Im Zentrum, das derzeit auf Kosten der Gemeinde modernisiert wird, praktizieren vier Hausärzte.

Das von der Gemeinde bereitgestellte Investitionsvolumen in Höhe von 1,6 Mio. Euro wird mit der Miete des Betreibers (Ärztegenossenschaft) refinanziert. Die Gemeinde erhielt zudem von der KV einen Zuschuss in Höhe von ca. 300.000 Euro aus dem Sicherstellungsfonds. Die erbrachten ärztlichen Leistungen werden von der gGmbH mit der KV im Kollektivvertrag abgerechnet, die Vergütung der angestellten Ärzte erfolgt im Rahmen der abgeschlossenen Arbeitsverträge mit der gGmbH. Seit dem Jahr 2018 weist die gGmbH ein ausgeglichenes Ergebnis aus (incl. Miete an die Gemeinde). Zwei der älteren Ärzte wurden bereits durch Nachfolgerinnen abgelöst, auf die freiwerdenden Plätze für angestellte Ärzte erhielt man eine große Anzahl von Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet, sodass seit 2016 auch mehrere Weiterbildungsassistenten im Zentrum tätig sind. Das Gesundheitszentrum wird außerdem durch die Robert-Bosch-Stiftung zum PORT-Zentrum weiterentwickelt.

Das Ärztezentrum Büsum ist als Gemeindepraxis eine Eigeneinrichtung nach § 105 SGB V. Die Sicherung der Nachfolge der Hausärzte und damit der medizinischen Versorgung in der Gemeinde ist bereits gelungen: Auf die frei gewordenen Plätze für angestellte Ärzte erhielt man eine große Anzahl von Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet, sodass seit 2016 auch mehrere Weiterbildungsassistenten im Zentrum tätig sind. Drei der ehemaligen Ärzte wurden bereits von jüngeren Nachfolgerinnen abgelöst.

Homepage: www.ärztezentrum-büsum.de

Weitere Informationen finden sich → hier.

Private Investoren

Beispiel aus Bayern: Ärztehaus Effeltrich

Die Gemeinde Effeltrich im Landkreis Forchheim hat seit Sommer 2017 ein Ärztehaus. Es ist das Ergebnis einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den beteiligten Ärzten und dem Investor, den Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim. Den Anstoß zum Bau des Gesundheitshauses gab die Auflösung der seit Jahren bestehenden Gemeinschaftspraxis auf Grund des Wegzuges eines der Ärzte und der damit verbundenen Kündigung der Praxisräume. Das zurückbleibende Ärzteehepaar wandte sich hilfesuchend an den Gemeinderat, der jedoch zunächst nichts in der Sache unternahm.

Nach den Kommunalwahlen 2014 erbte die derzeitige Bürgermeisterin Kathrin Heimann (DEL) das Problem. Gleich in der ersten Sitzung ihrer Amtszeit richtete sie eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe ein, die sich speziell mit dem Thema Arztpraxis oder Ärztehaus befassen sollte. Während die Bürgermeisterin Informationen über Ärztehäuser einholte und bei möglichen Investoren anfragte, war der Gemeinderat von Anfang an konstruktiv an den Umsetzungsplänen beteiligt; zum Beispiel fasste er im Sommer 2015 den Grundsatzbeschluss, das gemeindeeigene Grundstück hinter dem Rathaus, günstig an der Hauptstraße gelegen, als Standort für das Ärztehaus an einen möglichen Investor zu verkaufen. Als Investor konnte Bürgermeisterin Heimann den Vorstand der Vereinigten Raiffeisenbanken Rainer Lang gewinnen. Er hatte eigentlich in eine Gewerbeimmobilie, zum Beispiel einen Lebensmittelmarkt, investieren wollen, konnte aber für das Projekt Ärztehaus gewonnen werden, in das sein Unternehmen schließlich 1,8 Millionen Euro investierte. Die Gemeinschaftspraxis besteht heute aus der Allgemeinärztin Beate Reinhardt, dem Internisten Gunter Reinhardt und der Kinderärztin Gabriela Kreller-Laugwitz. Zudem werden Allgemeinärzte weitergebildet: bis zu zwei Assistenzärzte sind jeweils parallel vor Ort, nebst vielen Famulanten.

Homepage: www.praxis-effeltrich.de

Filialpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung

Beispiel aus Sachsen-Anhalt: Filialpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Die dünn besiedelten, ländlichen Regionen der Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel sind von Unterversorgung im hausärztlichen Bereich betroffen. Die dort tätigen Hausärzte versorgen bereits überdurchschnittlich viele Patienten. Bei Beendigung der Zulassung einzelner Ärzte konnten Praxisstandorte zunehmend nicht wiederbesetzt werden und der weiterhin bestehende Versorgungsbedarf der Bevölkerung nicht durch die ggf. vor Ort noch tätigen Ärzte gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund entwickelte die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) in Zusammenarbeit mit der AOK Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales das Konzept der Filialpraxen. 2008/2009 wurde die erste konzeptionelle Phase des Projekts zunächst im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Gesundheitsregionen der Zukunft“ gefördert. Im Anschluss wurde der Aufbau von Filialpraxen in unterversorgten Regionen im Rahmen eines Modellvorhabens bis 2011 von den drei Projektpartnern (KVSA, AOK Sachsen-Anhalt und dem Land) weiter getragen. Seit 2012 wird das Projekt von der KVSA und der AOK Sachsen-Anhalt finanziert.

Das Konzept funktioniert dabei wie folgt: Niedergelassene Ärzte aus der Umgebung oder Ärzte im Ruhestand bzw. angestellte Ärzte erbringen die Sprechstunden in den Filialpraxen. Jede der vier Praxen wurde den Bedingungen vor Ort (z.B. vorhandene Räumlichkeiten) und den Bedürfnissen der behandelnden Mediziner (z.B. geeignete Praxissoftware) angepasst. Die gesamte Organisation der Filialpraxen (Personalplanung, Fortbildungen, Abrechnungen, Bestellungen, etc.) wird im Vernetzten Versorgungszentrum (VVZ) der KV übernommen. Ausgebildete Filialpraxisassistentinnen stellen die Konstante in den Filialpraxen dar. Den Ärzten können im Rahmen des Konzepts der Filialpraxen verschiedene Beschäftigungsverhältnisse (Vollzeit/Teilzeit/angestellt/selbständig) geboten werden. Die Filialpraxen werden wie herkömmliche Vertragsarztpraxen abgerechnet. Aus den Einnahmen werden die Betriebskosten und die Honorare der Ärzte finanziert.

Weitere Informationen finden sich → hier.

 

Weitere Informationen:

→ Medizinische Versorgung in ländlichen Räumen
Der Weg zu Hausarztpraxis
Werben und Unterstützung für „Landärzte“
Informations- und Vernetzungsplattformen
Fördermöglichkeiten und -programme

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