Innenentwicklung und Flächensparen

Impulsberatung zur Innenentwicklung für Bauherr*innen

Alle Infos zur Impulsberatung finden Sie hier. 

Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungspotenziale“

Städte, Gemeinden und interkommunale Verbünde, die ihre Baulücken und Leerstände systematisch erfassen und nachhaltig entwickeln, können auf Unterstützung vom Freistaat zählen. Wer seine freien Flächen im Ort mit externen Planern ermittelt und für Projekte aktiviert, bekommt dafür Geld.

Förderinitiative Innen statt Außen

Nach dem Motto „Innen statt Außen“ weiten wir Städtebauförderung und Dorferneuerung aus und revitalisieren Ortskerne. Dies gilt für alle bayerischen Gemeinden und nicht nur für einzelne Regierungsbezirke. Dies schont nicht nur Fläche, sondern belebt auch unsere Innenstädte und Dörfer:

Mit Wirkung ab Programmjahr 2018 unterstützt die Bayerische Staatsregierung im Rahmen von‚Innen statt Außen‘ das kommunale Engagement zum Flächensparen durch verbesserte Förderkonditionen bei Projekten der Innenentwicklung. Für Gemeinden in ganz Bayern, die sich durch einen Gemeinde-/Stadtratsbeschluss und durch ein städtebauliches Konzept dazu verpflichten, ihre Ortsentwicklung vorrangig auf die Innenentwicklung auszurichten, ist für Innenentwicklungsprojekte im Rahmen der Städtebauförderung eine Erhöhung des Regelfördersatzes (60%) um 20 Prozentpunkte möglich. Mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden können innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen leisten, insbesondere Maßnahmen zur

  • Revitalisierung innerörtlicher Bausubstanz
  • Revitalisierung innerörtlicher Brachflächen

Förderinitiative Flächenentsiegelung

Mit Wirkung ab Programmjahr 2018 unterstützt das Programm ‚Flächenentsiegelung‘ die bayerischen Kommunen dabei, auf bislang versiegelten Flächen die Durchlässigkeit für Wasser und Pflanzen durch Entsiegelung dauerhaft zu erhöhen und ein Mehr an biologischer Vielfalt zu erreichen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von 60 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden Maßnahmen, die der dauerhaften Entsiegelung befestigter Flächen dienen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur
  • Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds durch Entsiegelung befestigter Flächen und Wechsel von Belägen zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit sowie Maßnahmen zur Begrünung;
  • Revitalisierung von Brachflächen Entsiegelung und Freilegung brachgefallener Liegenschaften; im Einzelfall Abbruch entbehrlicher Bausubstanz; der Abbruch von Baudenkmälern und ortsbildprägenden Gebäuden ist nicht zuwendungsfähig.

 

⇒ Weitere Informationen zum Förderpogramm „Erhebung der Innenentwicklungspotenziale“ erhalten Sie → hier.

 

 

⇒ Weitere Informationen zur Förderinitiative „Innen statt Außen“ finden Sie → hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

⇒ Weitere Informationen zur Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ finden Sie → hier.