30. Juni 2020

Förderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“

Bewerbung bis 12. Juli möglich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.

Antragsberechtigt sind ausschließlich

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.

Mit dem Projekt sollen ehrenamtliche Initiativen im ländlichen Raum unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, unterstützen. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen. Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:

  • Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
  • Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
  • Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.

Für die Sondermaßnahme werden ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein → Online-Formular möglich. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie → hier auf der Seite der Bundesanstalt für Ländliche Entwicklung oder im → Flyer.