Das Regionalbudget gibt es auch im Jahr 2025 – reichen Sie ab 01.12.2024 Ihre Projektanträge ein!
Die ILE-Region Rothenburg ob der Tauber hat erneut die Umsetzung des Förderprogrammes „Regionalbudget“ beschlossen. Damit können auch im Jahr 2025 Kleinprojekte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Kirchen, Landwirten oder Kommunen gefördert werden:
- Das Regionalbudget dient der Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
- Der Fördersatz beträgt 80% der Bruttokosten, maximal werden jedoch höchstens 10.000 Euro pro Projekt ausbezahlt. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Der Eigenanteil kann also durch Drittmittel gedeckt werden.
Zulässig sind die verschiedensten Kleinprojekte, sofern sie zur Weiterentwicklung der Region beitragen, den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes sowie der Förderrichtlinie der Region entsprechen. Zudem dürfen die Projekte noch nicht begonnen worden sein. Außerdem müssen die für 2025 beantragten Projekte bis zum 20. September 2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden können. Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in unserem → Förderaufruf.
Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, können bis zum 31. Januar 2025 Projektanträge eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür die
→ Förderanfrage und senden Sie diese per E-Mail an das Team der Umsetzungsbegleitung (s. Kontakt).
Wir freuen uns über Ihre Anträge und die Möglichkeit, das Engagement in der Region zu unterstützen! Gerne beraten wir interessierte Projektträger auch telefonisch oder per E-Mail. Beachten Sie außerdem unsere → Hinweise für Antragsteller, diese liefern einige wichtige Hinweise, die bei der Antragstellung, Projektumsetzung und späteren Abrechnung der Projekte zu beachten sind. Darin enthalten ist außerdem ein Ablaufschema, das zeigt wer wann wofür zuständig ist.
Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften für ILE-Zusammenschlüsse und Kleinprojekteträger: Es ist seitens des Zuwendungsempfängers öffentlich auf die Herkunft der Fördermittel für das Regionalbudget hinzuweisen. Hat der Zuwendungsempfänger eine offizielle Internetseite und/oder eine entsprechende offizielle Social-Media-Seite (z. B. Instagram, YouTube, Facebook, Twitter, TikTok, Pinterest, Snapchat) mit Bezug zum Fördervorhaben, so ist dort bei allen geförderten Investitionen mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die finanzielle Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel hinzuweisen. Dies gilt auch für Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, die zur Durchführung des Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bestimmt sind → Förderlogoleiste
Kontakt
Verantwortliche Stelle:
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber
Beratung und Antragstellung über:
Umsetzungsbegleitung ILE-Region ROTHENBURG ob der Tauber
Hannes Bürckmann & Melanie Darger
Tel.: 07936 / 99 05 20
Weiterführende Informationen
⇒ Förderaufruf (alle Informationen zur Antragstellung, Fördermodalitäten und den Projektauswahlkriterien)
⇒ Hinweise für Antragsteller (alles, was Sie wissen müssen)
⇒ Förderanfrage Regionalbudget 2025 (dieses Antragsformular ist zusammen mit entsprechenden Angeboten per E-Mail an die Umsetzungsbegleitung zu senden)
⇒ Beachten Sie auch das Merkblatt des Ministeriums zur Durchführung von Kleinprojekten
⇒ Merkblatt De-Minimis (Gewerbe): Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe) zu beachten und ggf. eine Erklärung zusätzlich zum Antrag abzugeben:
–> De-Minimis-Erklärung (Gewerbe)
⇒ Durchführungsnachweis (dieses Formular ist nach Abschluss des Projektes per Mail inkl. der zugehörigen Unterlagen bei der Umsetzungsbegleitung einzureichen)
⇒ Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie im Förderwegweiser des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten