Freistaat Bayern: Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum („Landarztprogramm“)
Der Freistaat Bayern fördert die Niederlassung von HausärztInnen, von ÄrztInnen bzw. PsychotherapeutInnen, die an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen sowie von Kinder- und JugendpsychiaterInnen im ländlichen Raum. Bei besonderer Bedeutung kann auch die Filialbildung gefördert werden.
- Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro sind möglich
- Antragsberechtigt ist (u.a.) die Arztgruppe der hausärztlichen Versorgung
- Wesentliche Fördervoraussetzungen:
- Die Maßnahme (=Niederlassung/Filialpraxisgrün-dung) darf vor Bewilligung noch nicht begonnen haben
- Der Ort der Niederlassung bzw. Filialpraxisgründung befindet sich in einer bayerischen Gemeinde mit höchstens 20.000 Einwohnern
- Der Maßnahmeort liegt im Fördergebiet oder es liegt ein unmittelbar schwerwiegendes lokales Versor-gungsdefizit vor.
- Ein Zulassungsbeschluss oder eine Genehmigung der KVB (bei Filialpraxisgründung) liegt vor.
Die Förderrichtlinie ist online abrufbar unter: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Bay VwV277604/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Weitere Informationen:
→ Medizinische Versorgung in ländlichen Räumen
→Der Weg zu Hausarztpraxis
→ Werben und Unterstützung für „Landärzte“
→ Betreibermodelle
→ Informations- und Vernetzungsplattformen
Alle Informationen können Sie außerdem in gebündelter Form in unserem → Kompendium nachlesen.
Eine Kurzübersicht liefert unser → Newsletter.